Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bimbacher Musikanten zum Ticketverkauf „100 Jahre Bimbacher Musikanten“
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Verkauf der Eintrittskarten für die Veranstaltung „100 Jahre Bimbacher Musikanten“ vom 21. bis 24. Juni 2019 durch die Bimbacher Musikanten.
(2) Unter https://tickets.bimbacher-musikanten.de/ bieten wir folgende Produkte an:
· Tagesticket „Bimbacher Woodstock“ am Freitag, 21. Juni 2019 für 19,90 € im Vorverkauf (VVK)
· Tagesticket „Sommerwiesn“ am Samstag, 22. Juni 2019 für 10,00 € im VVK
· Ein Kombiticket „Freitag & Samstag“ für 26,90 € im VVK (begrenzt bis zum 24.12.2018).
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
(1) Ihre Bestellung stellt ein Angebot an die Bimbacher Musikanten zum Abschluss eines Kaufvertrages im Sinne des BGB dar. Der Besteller / die Bestellerin gibt ein verbindliches Angebot ab, wenn er / sie den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen hat, sich mit der Verwendung der Daten zur Bearbeitung der Bestellung einverstanden erklärt und die Bestellung abgesendet hat.
(2) Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande. Die Bestätigung über den Eingang der Bestellung gilt insofern noch nicht als Annahme des Angebots, sondern dient lediglich zur Maileingangsbestätigung.
(3) Mit dem Absende der Bestellung erklärt sich die Bestellerin / der Besteller mit den Datenschutz- und Widerrufsrichtlinien der Bimbacher Musikanten einverstanden. Diese können eingesehen werden unter: https://bimbacher-musikanten.de/datenschutz/.
§ 3 Preise, Ausschluss Sitzplatzanspruch und Versandkosten
(1) Die Preise entsprechen den in §1 genannten Konditionen.
(2) Es besteht kein Sitzplatzanspruch im Rahmen der Veranstaltungen.
(3) Für den Versand der Tickets entstehen folgende Kosten, die der Besteller / die Bestellerin zu tragen hat: 2,90 € (Porto). Alternativ zum Versand besteht die Möglichkeit zur Selbstabholung. Diese Möglichkeit wird individuell vereinbart.
§ 4 Lieferung und Stornierung
(1) Die Lieferung der Tickets erfolgt über den Postweg an die im Ticketshop hinterlegte Adresse. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit der Selbstabholung durch den Besteller / die Bestellerin.
(2) Tickets sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Sollte die Veranstaltung aufgrund einer durch den Veranstalter (Bimbacher Musikanten) zu vertretenen Ursache nicht stattfinden, wird der Ticketpreis an die Besteller zurückerstattet. Hierfür setzt sich der Veranstalter mit den jeweiligen Bestellern in Verbindung.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die Bimbacher Musikanten behalten sich das Eigentum an den Karten bis zur vollständigen Bezahlung vor.
§ 6 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.